Winterdienst Service
Wenn es schneit, dann freut es den Wintersportler oder die Kinder, aber nicht den Haus- oder Objektbesitzer. Denn wer ein Haus oder Objekt besitzt, ist verpflichtet, die zum Grundstück gehörenden Gehwege im Winter von Schnee zu räumen oder bei Glatteis zu streuen. Haus und Objektbesitzer müssen bis spätestens um 7:30 Uhr morgens die öffentlichen Gehwege von Eis und Schnee befreit haben. Sie müssen dafür sorgen, dass Gelände oder Weg sicher begehbar sind. Bei Unfällen haftet der Besitzer in voller Höhe.
Wem die Eis- und Schneebeseitigung zu aufwändig ist oder wer keine Zeit findet den Tag mit Schnee schippen zu beginnen, sollte einen Winterdienst beauftragen der die ordnungsgemäße Räumung gewährleistet und damit die Haftung übernimmt.
Genießen Sie den Winter - übertragen Sie Ihre Verpflichtungen einfach auf uns.
Der Winterdienst wird selbständig von uns durchgeführt. Nach einem Vorort-Gespräch schließen Sie für die Wintermonate einen Pauschalvertrag mit uns ab und anschließend müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Selbst von der Haftung sind Sie aufgrund des Vertrages befreit. Bequem nicht wahr? Und die Kosten? Wir erstellen gern ein unverbindliches Angebot.